Alterskompetenzen und Altersdiskriminierung in ev. Kirchen

Wir werden älter. Ein heute geborenes Mädchen wird nach der Statistik fast 82 Jahre alt, ein heute geborener Junge 76 Jahre. Zur Zeit der Einführung der Alters- und Invalidenversicherung im Jahre 1891 erreichten weniger als die Hälfte der Frauen und nur jeder dritte Mann das 60ste Lebensjahr. Heute erreichen 90 % der Bevölkerung dieses Alter.

Neue Freiräume. Die lange Zeitspanne nach dem Erwerbsleben gibt völlig neue Möglichkeiten, das Leben zu gestalten. Viele ältere Menschen sind schon heute bereit, sich für andere einzusetzen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. In den Familien wird immer noch generationenübergreifend geholfen. Zahlreiche Ältere unterstützen die Jüngeren materiell und durch praktische Hilfeleistungen. Der Pflegemarkt würde ohne die Hilfen der Älteren, vor allem der älteren Frauen, zusammenbrechen. Ältere sind bereit,  ihr soziales Umfeld mit ihrer Lebenserfahrung zu gestalten. Ältere wollen jedoch auch das Glück eines zweckfreien Lebens einfach genießen.

Neue Abhängigkeit und Altersarmut. Die materielle Situation vieler Älterer ist gut und wichtig zur Gestaltung der neuen Freiräume. Doch für viele ältere Menschen sind die neuen Freiräume durch die immer größer werdende Altersarmut eingeschränkt. Deshalb machen wir uns stark für politische Lösungen zur Vermeidung von Altersarmut und fordern Kirche und Diakonie auf, sich dabei modellhaft zu verhalten.

Kompetenzen erkennen und nutzen. Alle Menschen haben ihre Kompetenzen, bei den Älteren sind es Lebenserfahrung, freie Zeit, oftmals materielle Unabhängigkeit und berufliche Qualifikationen. Altersgrenzen stehen einer Nutzung ihrer Potentiale entgegen.

Präsent in der Kirche. Ältere bilden (noch) die stabile Hauptgruppe bei Gottes-diensten und gemeindlichen Veranstaltungen. Dies muss anerkannt und in seinem Wert dargestellt werden. Zugleich muss in den anderen Altersgruppen für eine aktive Beteiligung geworben werden.

Altersdiskriminierung. Die Mitarbeit an starre Altersgrenzen zu binden, ist diskriminierend. Dies gilt für die Ämter im Presbyterium oder für Prädikantentätigkeiten. Der Rat der EKD hat deshalb zu Recht formuliert: „Das kalendarische Lebensalter allein ist…nicht der geeignete Anknüpfungspunkt…Das starre Festhalten an Altersgrenzen ist angesichts der Vielfalt von Kompetenzen und Lebensformen im Alter nicht mehr angemessen.“ Aber es geschieht nichts.

Wir fordern:

1.    Abschaffung der starren Altersgrenzen im kirchlichen Recht

2.    Wahlzeiten für kirchliche Ämter generell zu begrenzen

3.    Eine Kultur des Abschieds und Dankes zu entwickeln

4.    Umgang mit Konflikten zu thematisieren: Lösungen und Rituale einzuüben

 © Ev. Seniorennetzwerk Rheinland-Westfalen-Lippe

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